Auslagerung von Verantwortung: Eine Studie, um das Phänomen zu verstehen und sichtbar zu machen
2024 hat die SMRI die Auslagerung der Verantwortung für Menschenrechte als einen ihrer thematischen Schwerpunkte gewählt. Denn das traditionelle Verständnis der Menschenrechte wird den heutigen globalen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Dazu gehören der Klimawandel, globale Wertschöpfungsketten, Migration und Digitalisierung.
Einerseits erkennt dieses Verständnis hauptsächlich Staaten als Träger von Verpflichtungen an. Heute haben jedoch auch zahlreiche andere Akteure, wie Unternehmen, einen ebenso grossen Einfluss. Zudem beschränkt es die Verantwortung räumlich auf die Grenzen eines Staates. Andererseits ist es auch zeitlich begrenzt: Verletzungen der Rechte künftiger Generationen werden nicht berücksichtigt.
Eine Studie zu einem strukturellen Phänomen
Angesichts der heutigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel und globalisierte Wertschöpfungsketten führen die Grenzen des traditionellen Verständnisses von Verantwortung zu Unklarheiten. Wer ist für die Umsetzung der Menschenrechte verantwortlich und wie weit reicht diese Verantwortung? Diese Unklarheiten ermöglichen es Staaten und privaten Akteuren, sich ihrer Verantwortung zu entziehen oder sie an andere Akteure weiterzugeben.
Drei Beispiele für die Auslagerung von Verantwortung
Die Praxis sogenannter «Rückführungszentren» (auf Englisch «return hubs») wird seit Monaten in der Bundesversammlung diskutiert. Bei diesem Modell würden abgewiesene Asylsuchende, die nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, in einen Drittstaat überstellt, der sich bereit erklärt hat, sie aufzunehmen. Die Schweiz würde damit einen Teil des Vollzugs von Wegweisungen an diese Staaten auslagern. Dies ist problematisch, da solche Verfahren schwerwiegende Folgen für die Menschenrechte von Migrant*innen und Geflüchteten haben können. Die Schweiz hat sich durch den Beitritt zu verschiedenen internationalen Übereinkommen verpflichtet, diese Rechte zu achten.
Das Pariser Abkommen sieht eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen für jeden Staat vor. Diese Grenzwerte schliessen jedoch die sogenannten «grauen Emissionen» aus. Damit sind Emissionen gemeint, die in den Phasen vor und nach dem Konsum entstehen. In der Schweiz, wo Konsumgüter meist importiert werden, machen graue Emissionen rund zwei Drittel der gesamten CO₂-Bilanz aus. In der offiziellen Emissionsbilanz werden sie jedoch nicht berücksichtigt. Damit lagert die Schweiz einen Teil ihrer Verantwortung zur Begrenzung der Emissionen auf andere Staaten aus.
In zahlreichen Branchen verlagern Unternehmen mit Sitz in der Schweiz einzelne Produktionsschritte in Länder mit tieferen Löhnen. In diesen Ländern sind die Umwelt- und Arbeitsgesetze weniger streng und die Vorschriften werden weniger konsequent durchgesetzt. Dadurch entsteht der grösste Teil der Wertschöpfung im Globalen Norden, insbesondere in der Schweiz. Die Risiken für die Menschenrechte konzentrieren sich dagegen hauptsächlich auf den Globalen Süden. Aus rechtlicher Sicht ist die Verantwortung aufgeteilt, weil die Unternehmen entlang der Wertschöpfungsketten als voneinander getrennte Einheiten handeln.
Konkrete Folgen für die Menschenrechte
Die Auslagerung der Verantwortung erhöht das Risiko von Menschenrechtsverletzungen. Besonders hoch sind diese Risiken für besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen, darunter Frauen, Kinder und Migrant*innen.
Im Zusammenhang mit dem Klimawandel verschärft die Auslagerung die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf die Menschenrechte. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Leben, Gesundheit, Wasser und Nahrung. Auch in globalen Wertschöpfungsketten kommt es häufig zu Menschenrechtsverletzungen. Betroffen sind beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung sowie das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit.
Zudem erschwert die Auslagerung den Zugang zur Justiz. Wenn die Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt sind, ist auch die Zuständigkeit der Gerichte oft unklar. Befinden sich die betroffenen Personen im Ausland, kommen logistische und finanzielle Hürden hinzu. Dazu gehören Verfahrenskosten, Sprachbarrieren und der erschwerte Zugang zu Beweismitteln.
Die vollständige Studie lesen (pdf)
Das Phänomen erkennen und bekämpfen
Mit dieser Studie will die SMRI das Phänomen der Auslagerung von Verantwortung sichtbar machen und die daraus entstehenden Risiken für die Menschenrechte aufzeigen. Die Studie untersucht auch verschiedene Bemühungen, Verantwortlichkeiten zu klären und neu zuzuordnen. Diese Bemühungen stehen jedoch noch ganz am Anfang. Es bleibt viel zu tun, insbesondere in der Schweiz.
«Die SMRI ist besorgt über die Risiken für die Menschenrechte, die sich aus der Auslagerung von Verantwortung ergeben. Entscheide, die in der Schweiz getroffen werden, haben konkrete, mitunter schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen und Gemeinschaften auf der anderen Seite der Welt. Dies gilt auch für Menschen künftiger Generationen. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, diese Probleme anzugehen und die Verantwortlichkeiten zu klären», erklärt Stefan Schlegel, Direktor der SMRI.
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